Fördermöglichkeiten

INQA-Coaching

(Start September 2023)

(bundesweit)

INQA-Coaching ist ein Förderprogramm, das Unternehmen niedrigschwellig bei der Gestaltung einer schnellen, digitalen Arbeitsrealität hilft. Die flexible Beratung nutzt hierzu Digitalisierungsstrategien unter Anwendung agiler Methoden.

Zielgruppe: sind Betriebe mit bis zu 249 Beschäftigten, die passgenaue Maßnahmen für das eigene Unternehmen suchen.

Förderung: Das Programm bezuschusst die Kosten der Beratung je nach Unternehmensgröße bis zu 80 Prozent. inanziert wird das Programm aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS).

www.inqa.de/inqa-coaching

Übersicht Förderungen für Bund und Länder

(bundesweit)

Fördermöglichkeiten: Sie wollen sich beruflich weiterbilden, aber Sie haben nicht genug Geld dafür?  Bund und Länder fördern die Weiterbildungsaktivitäten ihrer Bürgerinnen und Bürger mit direkten Zuschüssen zu den Veranstaltungsgebühren. Der Staat unterstützt Weiterbildungswillige auch indirekt. So können Weiterbildungskosten steuerlich abgesetzt werden. Über den Anspruch auf Bildungsurlaub, Bildungszeit oder Bildungsfreistellung erhalten Berufstätige zusätzliche freie Tage für ihre berufsbezogene Weiterbildung.

Zielgruppe: die Zielgruppe variiert je nach Förderungsprogramm. Unter mehr Informationen erhalten Sie eine Übersicht über die aktuellen Fördermöglichkeiten, inklusive aktueller Zielgruppe.

SAB

(Sachsen)

SAB : Wer in Sachsen etwas bewegen will, steht nicht allein da. Denn in vielen Fällen können Sie auf öffentliche Fördermittel zugreifen. Die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – SAB ist dafür Ihr kompetenter Ansprechpartner. Welches Selbstverständnis die Zusammenarbeit mit Ihnen prägt, ist in unseren Service- und Qualitätsgrundsätzen beschrieben.

Zielgruppe: sind sächsische Unternehmen mit bis zu 500 Mitarbeitern. Mit der Förderung können sowohl Unternehmer bzw. Selbstständige als auch Beschäftigte, Auszubildende, dual Studierende, Werkstudenten und Praktikanten, Mitarbeiter in Elternzeit und sogar Arbeitslose mit einer Einstellungszusage an Maßnahmen der betrieblichen Weiterbildung teilhaben.

Förderung: Zuschuss von in der Regel 50 Prozent der Weiterbildungskosten.

NBank

(Laufzeitende 30.06.23)

(Niedersachsen)

NBank: Als Förderbank für Niedersachsen unterstützt die Investitions- und Förderbank Niedersachsens –NBank das Land bei seinen struktur- und wirtschaftspolitischen Aufgaben. Die NBank steht für kompetente Wirtschafts-, Arbeitsmarkt-, Wohnraum- und Infrastrukturförderung.

Zielgruppe: sind Beschäftigte aus Unternehmen mit Betriebsstätte in Niedersachsen und Betriebsinhaber/innen von Unternehmen in Niedersachsen unter 50 Beschäftigten

Förderung: 50% Förderung und mindestens 1000,00 € pro Mitarbeiter

Weiterbildungs-
initiatoren/-innen
 

(Bayern)

WB Initiator/innen: Das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales unterstützt im Rahmen des ,,Parket für berufliche Weiterbildung 4.0’’ Unternehmen und Beschäftigte bei ihrer beruflichen Kompetenzentwicklung durch Weiterbildungsinitiatoren/-innen.

Zielgruppe: sind Unternehmen (Management oder
Mitglied des Betriebsrates oder des Personalrates) und Arbeitnehmer/-in

Förderung: die Weiterbildungsinitiator/innen informieren über  Fördermöglichkeiten potenzielle Ansprechpartner in Bayern.

SACHSEN-ANHALT WEITERBILDUNG BETRIEB

(Sachsen-Anhalt)

IB Sachsen-Anhalt: Betriebliche Weiterbildungsmaßnahmen durchführen, die Wettbewerbsfähigkeit stärken, Fachkräfte für den wirtschaftlichen Erfolg sichern. Sachsen-Anhalt WEITERBILDUNG BETRIEB fördert die Weiterbildung von Beschäftigten, Selbstständigen, freiberuflich Tätigen und Unternehmern und unterstützt Beratungs- und Begleitleistungen zur Entwicklung und Umsetzung einer zukunftsgerechten und mitarbeiterorientierten Personalpolitik.

Zielgruppe: Unternehmen und Selbstständige in Sachsen-Anhalt

Förderung: Zuschuss von bis zu 90 % der anerkannten Ausgaben (max. 100.000 Euro)

Thüringen Anpassungsqualifizierung

(Thüringen)

Thüringer Anpassungsqualifizierung: Wir unterstützen mit unserer Arbeit Menschen in verschiedenen Lebenssituationen. Das sind beispielsweise arbeitssuchende Menschen, die wieder Fuß im Berufsleben fassen wollen, Unternehmen die Arbeitslose einstellen oder ihre Mitarbeiter qualifizieren wollen. Wir helfen auch allein erziehenden Müttern oder Vätern, ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu erhöhen oder jungen Menschen, sich auf ihr späteres Berufsleben vorzubereiten.

Zielgruppe: sind Arbeitnehmer mit einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis in einem Thüringer Unternehmen. Sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer sind alle, die kranken-, renten- und pflegeversicherungspflichtig sind.

Förderung: Gefördert wird Ihre individuelle Weiterbildung. Diese Weiterbildung muss im Zusammenhang mit Ihrer ausgeübten beruflichen Tätigkeit stehen und berufsbegleitend durchgeführt werden. Die Förderhöhe beträgt 50% der Kosten Ihrer Weiterbildungmaßnahme.

ILB

(Brandenburg)

ILB: Mit dem Förderprogramm unterstützt die ILB im Auftrag des Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie (MWAE) den Erhalt und die Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit sowie die Stabilisierung und den perspektivischen Aufbau von Arbeitsplätzen, insbesondere in kleinen und mittleren Unternehmen im Land Brandenburg.

Zielgruppe: sind Unternehmen, Freiberufler und Einzelunternehmer (mit Einkommensteuerpflicht oder eine Betriebsstätte im Land Brandenburg); rechtsfähige Vereine; öffentliche und freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe.

Förderung: Der Zuschuss beträgt 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und ist auf maximal 3.000 Euro pro Vorhaben begrenzt. Die Mindestförderhöhe beträgt 500 Euro.

Weiterbildungsberatung  NRW

(NRW)

WB NRW: Der betriebliche Bildungsscheck NRW bietet eine finanzielle Unterstützung für die Ausgaben einer beruflichen Weiterbildung, die ein Unternehmen seinen Beschäftigten ermöglicht. Dies umfasst Angebote, die Fachwissen und fachübergreifende Kompetenzen zur Anwendung dieses Wissens vermitteln.

Zielgruppe: Der Sitz und/oder die Arbeitsstätte des Unternehmens muss sich in NRW befinden. Das Unternehmen muss weniger als 250 Beschäftigte (Vollzeitäquivalente) haben. Auch die Förderungen von Einzelpersonen ist möglich.

Förderung: Die Höhe der Förderung beträgt 50 % der Gesamtausgaben der Weiterbildungsmaßnahme (maximal 500 Euro je Bildungsscheck).
Die Förderung berechnet sich auf den Nettobetrag der Weiterbildungsmaßnahme (ohne Umsatzsteuer).

Individuelle Beratung

Wir beraten Sie gerne zu möglichen Förderprogrammen. Sie haben die Möglichkeit einen Zuschusss von bis zu 80% zu erhalten. Vereinbaren Sie noch heute Ihren individuellen Beratungstermin mit uns.

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